Lizenzbedingungen

Bei Forschungsdaten können Lizenzbedingungen die Nutzungsrechte regeln. Empfehlenswert ist die Vergabe einer freien Lizenz, wie sie Creative Commons anbietet.

Für Texte allgemein kann es ebenfalls Lizenzbedingungen geben, die selbstverständlich auch im Studium zu beachten sind. Grundlage sind das Urheberrecht und die Nutzungsbedingungen der Verlage/Anbieter. Nach deutschem Urheberrecht gilt: Volltexte dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden. Ein systematischer Download von Aufsätzen oder Suchresultaten (v. a. von kompletten Büchern oder großen Teilen) ist untersagt. Einzelne Seiten/Kapitel zum persönlichen Gebrauch oder zu Forschungszwecken sind in Ordnung. Aufsätze dürfen weder elektronisch noch in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden. Bei einigen Verlagen ist deshalb beispielsweise nur der Download einzelner Kapitel möglich oder sogar ein rein lesender Zugriff ohne Download-Möglichkeit.

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