Vor einer Datenpublikation

Ausschlusskriterien für eine Veröffentlichung



Die Einhaltung rechtlicher Regelungen obliegt den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. So prüfen sie, ob es Gründe gibt, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, wie z. B. diese:




Personenbezogene Daten
Manchmal dürfen Forschende persönliche Daten nur speichern, nicht aber veröffentlichen, z. B. wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Studien nur der Speicherung zugestimmt haben.


Urheberrechtlich geschützte Daten
Daten, die durch das Urheberrecht geschützt sind, dürfen oft nicht veröffentlicht werden, z. B., wenn die Urheberinnen oder Urheber der Nutzung und Veröffentlichung von Archivmaterial nicht zugestimmt haben.


Vertragsklauseln mit Partnern
Forschende können z. B. Verträge mit Industriepartnern haben, welche die Datenveröffentlichung ausschließen, um z. B. Firmengeheimnisse zu schützen.



Beurteilung durch Ethikkommission
Eine Ethikkommission kann aus besonderen Sicherheitsgründen von der Veröffentlichung abraten, zum Beispiel bei Bauanleitungen für Waffen oder Rezepturen für Kampfstoffe.




DFG Leitlinie 10 zur Guten Wissenschaftlichen Praxis  „Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte“, weist neben dem verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten u. a. daraufhin, dass zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens auch „dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen“ zählen. Siehe hierzu die entsprechende Leitlinie im Kodex der DFG [https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/rechtliche-und-ethische-rahmenbedingungen-nutzungsrechte].
Dieser Text wurde übernommen aus auf dem Kapitel Einführung in das Forschungsdatenmanagement (Hessische Forschungsdateninfrastruktur, 2022)