Beachtung der FAIR Prinzipien



Die Beschreibung von Datensätzen und digitalen Suchsystemen, um Forschungsdaten langfristig zugänglich zu machen, erfolgt unter Berücksichtigung der FAIR-Prinzipien, die die technischen Anforderungen beschreiben. Dr. Durchblick und seine Team haben das natürlich im Griff.

Qualitätskriterien für digitale Datenaustausch

Das Akronym FAIR beschreibt folgende vier Kriterien, die Forschungsdaten erfüllen sollen:




Findable
Accessible Interoperable Reusable
Daten sind
leicht auffindbar
Daten sind
zugänglich
Daten sind zwischen verschiedenen technischen Systemen verwendbar Daten
sind nachnutzbar


Die Daten verfügen über ausreichende Beschreibungen mit relevanten Metadaten und werden mittels eines klaren, dauerhaften Identifikatoren referenziert.


Die Daten sind sowohl für menschliche als auch maschinelle Lesbarkeit ausgelegt und werden in einem zuverlässigen Repositorium aufbewahrt.

Verbreitete, offene Dateiformate, die Einhaltung fachlicher Standards und ein einheitliches Vokabular erleichtern die Nachnutzung.


Die Daten sind durch eine klare Lizenz geschützt, enthalten präzise Information zur Herkunft und sind umfassend dokumentiert

Konkreter zu Identifikatoren und Metadaten wird es in den folgenden Abschnitten.


DFG Leitlinie 13 zur Guten Wissenschaftlichen Praxis  „Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen“, fordert den Weg der Forschung hin zu Open Access, auch in Bezug auf die verwendeten Forschungsdaten. „Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrundeliegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien.“ (DFG 2019, 19) Die DFG weist allerdings auch ausdrücklich darauf hin, dass es in manchen Fällen auch sein kann, dass eine Open Access-Publikation der Daten nicht möglich ist (z. B. im Falle von Patentrechten Dritter). Es sollte mit Blick auf Open Access daher immer folgender Grundsatz gelten: So offen wie möglich, so geschlossen wie nötig. Siehe hierzu die entsprechende Leitline im Kodex der DFG [https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/herstellung-von-offentlichem-zugang-zu-forschungsergebnissen]

Dieser Text wurde übernommen aus auf dem Kapitel Einführung in das Forschungsdatenmanagement (Hessische Forschungsdateninfrastruktur, 2022)