JULI ’24: Was ist erlaubt? – Urheberrecht im E-Learning an Hochschulen

Jeden Monat stellen wir an dieser Stelle ein besonderes Lehr-Lernmaterial vor, das über ORCA.nrw mit offener Lizenz verfügbar ist. Dieses Mal geht es um ein Thema, das viele Lehrende betrifft: das Urheberrecht.


DAS MATERIAL

„Dieses Foto habe ich über die Google-Suche gefunden.“ Mit dieser Aussage wird in der 32-seitigen Präsentation ins Thema Urheberrecht eingeleitet, es folgen zwei Fragen: „Darf ich es auf meine Homepage hochladen?“ – „Darf ich es in Moodle hochladen?“ Eine Situation, in die sich viele Lehrende sicher hineinversetzen können, und die in den folgenden Folien aufgeklärt wird. Man erhält zudem einen Überblick über die Ausnahmebestimmung für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht, die sogenannte Mengenbeschränkung, nützliche Hinweise zur Einbettung von Videos und Links sowie zu OER allgemein.

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Entstanden ist die Präsentation an der Ruhr-Universität Bochum, genau gesagt am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik (ZfW). Regelmäßig bietet das ZfW Lehrenden eine Schulung zum Thema Urheberrecht an, in der gesetzliche Grundlagen geklärt werden und anhand von Fallbeispielen konkrete Anwendungsszenarien für die Erstellung von E-Learning-Materialien besprochen werden. Für diesen Rahmen galt die Präsentation ursprünglich als Leitfaden, inzwischen ist sie unter offener Lizenz über ORCA.nrw abrufbar und kann auch an anderen Hochschulen eingesetzt werden.

ZIELSETZUNG

Wie viele rechtliche Themen ist auch das Urheberrecht enorm umfangreich. Natürlich ist es ein juristisches Spezialfeld, in dem es zahlreiche Expertinnen und Experten benötigt. An sie richtet sich die Präsentation nicht, stattdessen soll sie Hochschullehrenden aller Fachrichtungen eine alltags- und praxistaugliche Einführung ins Urheberrecht geben. Ziel ist es, dass Lehrende sich bei der Erstellung von E-Learning-Materialien und OER nicht von rechtlichen Fragen abschrecken lassen, sondern gut einschätzen können, was erlaubt ist und was nicht.

ERSTELLERIN

Erstellt wurde die Präsentation von Kathrin Braungardt. Seit 2000 arbeitet sie mittlerweile am ZfW in Bochum und ist Expertin für Rechtsfragen rund um digitale Lehre. Seit vielen Jahren berät sie Lehrende auf diesem Gebiet und gibt unter anderem durch Schulungen eine Einführung in die Themen Urheber- und Datenschutzrecht.

PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG

Kathrin Braungardt: „Wir versuchen mit unserer Arbeit Licht ins Dunkel von rechtlichen Fragen zu bringen – dabei soll auch die Präsentation und die bei uns dazugehörende Schulung beitragen. Wir wollen Lehrende animieren, digitales Lehrmaterial zu erstellen und ihnen einen ersten praxistauglichen Überblick über wichtige Rechtsfragen geben. Das Material bietet sich dafür fächerübergreifend an.“

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