Digitale Barrierefreiheit von Lehr-/Lernangeboten

OER-Materialien für Studium und Lehre sollen offen für alle sein, dann am besten auch gleich so, dass es wirklich alle nutzen können. Barrierefreiheit ist dabei ein wichtiges Qualitätsmerkmal und hat Vorteile für alle Nutzenden. Die meisten Regeln der Barrierefreiheit sind für viele Menschen hilfreich: Barrierefreiheit ist für viele Menschen mit Behinderungen also eine Voraussetzung, für andere ist sie eine echte Unterstützung und für alle komfortabel. Wer auf Grund von Care-Aufgaben oder Jobs einen eng getackteten Studienalltag hat, weiß klar strukturierte, einfach zu verstehende und zu bedienende Kurse ebenfalls zu schätzen. Und nicht zu vergessen: Die Gestaltung von barrierefreiem Material, welches nach den Prinzipien des Universal Design for Learning gestaltet ist, hat zudem an vielen Stellen ein hohes Innovationspotential.

Aktuell läuft die Antragsphase für die nächste Förderlinie OERcontent – Zeit, sich schon in dieser Phase Gedanken zu machen, damit Barrierefreiheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand führt. Wir haben hierfür ein paar grundlegende Tipps zusammengestellt, die in der Antragsphase aber auch bei der Erstellung Ihrer Materialien nützlich sind.

Wie lässt sich digitale Barrierefreiheit am besten umsetzen?

Am einfachsten lässt sich digitale Barrierefreiheit umsetzen, wenn diese schon von Beginn an mitgedacht und berücksichtigt wird. Dabei sind die vier Dimensionen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verstehbarkeit und Robustheit zu beachten. Für diese vier Dimensionen ist es hilfreich, sich an konkreten Leitfragen zu orientieren.

Zum Beispiel:

  • Können alle Teilnehmenden die Materialien wahrnehmen?
  • Können alle Teilnehmenden die Materialien bedienen?
  • Ist die Bedienung so komplex, dass sich mehrere Schritte gemerkt werden müssen und eine richtige Reihenfolge eingehalten werden muss?
  • Ist die Bedienung so, dass sie für Nutzer*innen assistiver Technologien nutzbar ist?

Nutzen Sie immer auch die Barrierefreiheitsprüfungen der genutzten Software.

Unterschiedliche Medienformate – unterschiedliche Ansätze

Für Internetseiten, APPs und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die hierfür notwendigen Techniken sind hinreichend dokumentiert und bekannt (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1).

Für textbasierte editierbare Formate in html, .ppt, .word oder .odt sind die wichtigsten Regeln die korrekte semantische Auszeichnung (Überschriften, Listen, Links, etc.), eine konsistente hierarchische Gliederung mit Überschriftenformaten und Formatvorlagen (h1 bis hx) und Alternativtexte für Bilder, Grafiken sowie andere Nicht-Textinhalte.

Videos benötigen Untertitel und eine Audiodeskription. Untertitel sind unproblematisch herzustellen. Es empfiehlt sich, Barrierefreiheit bei der Konzeption und dem Skript der Videos zu berücksichtigen:

  1. Sorgen Sie für gute Kontraste und Lichtverhältnisse
  2. Lassen Sie für die Audiodeskription kurze Pausen im O-Ton.
  3. Beschreiben Sie die Bilder bereits im O-Ton, sodass weniger Audiodeskription nötig ist.
    Symbolgrafik Checkliste

    © freepik.com

Sie wollen mehr über die konkrete Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfahren?

Weitere und konkretere Tipps und Anwendungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung der Förderlinie OERContent.nrw 2022.

Ein paar Ausblicke:

1. Am 17. November 2022 laden wir Sie mit Ihren Fragen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit herzlich zu unserer Sprechstunde zur OER-Förderlinie ein.

2. Im Frühjahr 2023 veröffentlichen wir eine weitere Handreichung zur konkreten Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für OER-Content. Informationen hierzu erhalten Sie über ORCA.nrw sowie unsere Öffentlichkeitsarbeit über unsere Homepage.

Weitere Tipps und Tricks

  • Mehr Infos kurz und knapp: Die Universität Bielefeld hat für die Word, Powerpoint (Versionen 2019 und 365) sowie InDesign Kurzanleitungen mit Bildern veröffentlicht.
  • Schriftliche Anleitungen zum Download: Die TU Dresden hat ausführliche Anleitungen zum Download erstellt, wie man mit Word, Powerpoint und InDesign in verschiedenen Programmversionen barrierefreie PDFs herstellt.
  • Regeln für Bildbeschreibungen im Bildungskontext: Die TU Dortmund hat vier kurze Regeln zur Erarbeitung von Bildbeschreibungen im Bildungskontext erstellt.
  • Barrierefreiheit im Video: Die Leibniz Universität Hannover skizziert anschaulich, wie barrierefreie Videos gestaltet werden können.

 

Quellen

CAST (2018): Universal Design for Learning Guidelines version 2.2. Online verfügbar unter: http://udlguidelines.cast.org [14.10.2022].

W3C (2018): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Online verfügbar unter: https://www.w3.org/TR/WCAG21/ [14.10.2022].

 

Kontakt und weitere Informationen

Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw

TU Dortmund zhb//DoBuS – Bereich Behinderung und Studium

Emil-Figge-Str. 73

44227 Dortmund

E-Mail: barrierefrei-dh-nrw.dobus@tu-dortmund.de

Homepage: https://barrierefreiheit.dh.nrw/